AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen Skischule Scheffau mit Sitz in A-6351 Scheffau am Wilden Kaiser, Tirol, Österreich

1. Allgemeines

Soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart wird, gelten für sämtliche Geschäfte zwischen der Skischule Scheffau und den Kunden unsere AGB. Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb einer Schneesportschule (Schischule). Davon umfasst sind insbesondere Dienstleistungen, wie die Erteilung von Unterricht in den Fertigkeiten und Kenntnissen des Schilaufes (ohne Garantie eines bestimmten Ausbildungserfolges) sowie das Führen und Begleiten beim Schilauf.

2. Vertragsabschluß für Angebote, Online-Preisabfragen und Preise:

Reservierungen für Privatkurse können über Internet, telefonisch oder per Fax durchgeführt werden. Reservierungen gelten erst nach schriftlicher Bestätigung durch die Skischule Scheffau als fest gebucht. Die Angebote der Skischule Scheffau sind freibleibend. Für die Annahme der Reservierung und den Umfang der Leistung ist ausschließlich unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Mündliche oder telefonische Nebenabreden gelten nur bei ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung durch die Skischule Scheffau. Bei Gruppenkursen wird ein Vertragsverhältnis erst mit Erwerb der hierfür notwendigen Kurskarten begründet. Alle von uns genannten Preise sind in Euro und sofern nicht anderes vermerkt ist, inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer zu verstehen. Preislisten sind ohne Gewähr. Für Druckfehler wird nicht gehaftet.

3. Zahlungsbedingungen:

Sind keine anderen schriftlichen Vereinbarungen getroffen, ist für Verträge, die via Internet, Fax oder sonstigen Fernkommunikationsmitteln zustande kommen, unmittelbar nach Zugehen der schriftlichen Auftragsbestätigung der volle Betrag der bestellten Leistungen an die Skischule Scheffau zu entrichten. Bei Überweisungen hat die Zahlung jedenfalls drei Banktage vor Unterrichtsbeginn auf dem Konto der Skischule Scheffau einzulangen.

4. Allgemeine Teilnahmebedingungen:

Der Vertragspartner hat die Skischule Scheffau über seine Fähigkeiten und Erfahrungen beim Schilauf wahrheitsgemäß und umfassend aufzuklären sowie selbständig für eine dem Stand der Schitechnik und den äußeren Bedingungen entsprechende Ausrüstung Sorge zu tragen. Ebenfalls hat er die Skischule Scheffau über seine körperliche Fähigkeiten, insbesondere seinen Gesundheitszustand und allfällige Leiden, umfassend aufzuklären. Vor Beginn des Unterrichtes ist durch den Vertragspartner selbständig die Überprüfung der Schiausrüstung (insbesondere Schibindung) durch einen Fachbetrieb zu veranlassen. Die Gruppeneinteilung bei Schikursen erfolgt durch die Skischule Scheffau. Sollte die Rückstufung des Teilnehmers erforderlich sein, so hat der Vertragspartner diese Entscheidung zu befolgen. Andernfalls ist die Skischule Scheffau zur Vertragsauflösung berechtigt. Der Vertragspartner hat die an ihn ergehenden Anweisungen der Skischule Scheffau zu befolgen. Das Missachten einer Ermahnung berechtigt die Skischule Scheffau zur umgehenden Vertragsauflösung. Die Teilnahme an Dienstleistungen der Skischule Scheffau unter Alkohol- oder Drogeneinfluss berechtigt die Skischule Scheffau zur umgehenden Vertragsauflösung. Der Vertragspartner hat in den geschilderten Fällen der Vertragsauflösung keinen Anspruch auf Rückerstattung des geleisteten Entgelts.

5. Haftungsbestimmungen:

Grundsätzlich haftet die Skischule Scheffau nach den gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich für Schäden, welche direkt mit der Tätigkeit der Skischule Scheffau in Zusammenhang stehen und die vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden. Eine entsprechende Haftpflichtversicherung besteht.

6. Gewährleistung:

Der Vertragspartner hat allfällige Reklamationen unverzüglich vor Ort im Büro bekanntzugeben, um für Abhilfe zu sorgen. Bei schuldhaftem Nichtanzeigen besteht kein Anspruch auf Minderung des Entgelts. Ansprüche gegen die Skischule Scheffau sind spätestens 4 Wochen nach Entstehen schriftlich geltend zu machen und zu begründen.

7. Rücktritt

Für Privatkurse gilt, dass ein Rücktritt vom Vertrag bis spätestens 17:00 Uhr des Vortages ohne Anfall einer Stornogebühr möglich ist. Erfolgt die Stornierung hingegen erst zu einem späteren Zeitpunkt, so ist die Skischule Scheffau berechtigt, den vereinbarungsgemäßen Tarif im Ausmaß eines vollen Tagessatzes zu verlangen. Hinsichtlich der Gruppenkurse ist eine Rückerstattung bereits erbrachter Zahlungen nur bei Unfall, unter Vorlage des Originalbeleges (siehe Rückseite der Kurskarte) und mit ärztlichem Attest eines ortsansässigen Arztes möglich. Der rückzuerstattende Betrag wird auf Grundlage der tatsächlich erbrachten Dienstleistungen für diesen Zeitraum neu berechnet. Der Gesamtbetrag wird sich dadurch verringern, es können jedoch höhere Tagessätze in Rechnung gestellt werden. Bei Rücktritt während einer laufenden Dienstleistung oder bei Nichterscheinen zum vereinbarten Termin erfolgt keine Rückerstattung. Wenn die Witterungsverhältnisse die Durchführung der Dienstleistung aus Sicherheitsgründen nicht gewährleisten, behält sich die Skischule Scheffau das Recht vor, die Dienstleistungen zu verschieben bzw. abzusagen. Lediglich im Falle der Absage besteht die Verpflichtung der Skischule Scheffau, das anteilige Entgelt zurückzuzahlen, ein darüber hinausgehender Anspruch steht dem Vertragspartner nicht zu.

8. Erfüllungsort

A-6351 Scheffau am Wilden Kaiser/ Tirol/ Österreich

9. Gerichtsstand

Zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist das am Sitz der Skischule Scheffau sachlich zuständige Gericht ausschließlich zuständig.

10. Rechtswahl

Es gilt österreichisches Recht.

11. Rechtswirksamkeit

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und die des gesamten Rechtsgeschäftes nicht. Die unwirksame Bedingung ist durch eine solche zu ersetzen, die der unwirksamen Bedingung wirtschaftlich am nächsten kommt.